ul. Konduktorska 4 lokal 14
00-775 Warszawa
kancelaria@gornik-saluda.pl
+48 22 305 54 24
Eine Institution, die von der Strafverfolgungsbehörde oft bei Verdächtigten oder Beschuldigten für die Dauer des Verfahrens als vorbeugende Maßnahme genutzt wird. Normalerweise für drei Monate angewendet, aber in der Praxis mehrmals um jeweils weitere drei Monaten verlängert. Es ist jedoch nicht immer gerechtfertigt, eine so strenge Maßnahme, die de facto einen Freiheitsentzug gegen eine Person die nicht verurteilt wurde und daher von der gesetzlichen Unschuldsvermutung profitiert, anzuwenden. Wir helfen, wenn möglich, eine vorübergehende Festnahme zu vermeiden, oder wenn diese aufgetreten ist, deren Dauer zu verkürzen. Was die Anwendung der vorübergehender Festnahme betrifft, so zählt die Zeit, da die dementsprechende Gerichtsverhandlungen in der Regel sehr schnell stattfinden.